Oberste Geschossdecke

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Eine oberste Geschossdecke ist eine Decke zu einem unbeheizten Dachraum.

Nach den Regeln der DIN V 18599-2 und den gesetzlichen Rahmenbedingungen kann der Wärmeverlust über die oberste Geschossdecke mit einem Korrekturfaktor von FD=0,8 berechnet werden.

In DIN EN ISO [2018-03] werden unter Nr. 6.10.2 Dachräume lediglich mit einem zusätzlichen Wärmedurchlasswiderstand zwischen 0,06 m²K/W bis 0,3 m²K/W berücksichtigt, was bei einer nach aktuellen Regeln gedämmten obersten Geschossdecke sicherlich der realistischer Ansatz wäre. Der Wärmedurchlasswiderstand lässt sich auch nach der folgenden Formel detailliert ermitteln (Nr. 6.10.3 Formel (12) DIN EN ISO 6946 [2018-03]):

[math]\displaystyle{ R_u = \frac{A_i}{\sum_k(A_{e;k} \cdot U_{e;k}) + 0,33 \cdot n \cdot V} }[/math]

Definition oberste Geschossdecke

Ob es sich um eine oberste Geschossdecke oder ein belüftetes Flachdach handelt hängt davon ab, ob die Decke zugänglich ist. Immer dann, wenn die Decke zugänglich ist, handelt es sich um eine oberste Geschossdecke. Diese Regel lässt sich aus § 10 Abs. (3) EnEV 2009 ableiten, wo folgendes festgelegt wurde:

Eigentümer von Wohngebäuden sowie von Nichtwohngebäuden, die nach ihrer Zweckbestimmung jährlich mindestens vier Monate und auf Innentemperaturen von mindestens 19 Grad Celsius beheizt werden, müssen dafür sorgen, dass bisher ungedämmte, nicht begehbare, aber zugängliche oberste Geschossdecken beheizter Räume so gedämmt sind, dass der Wärmedurchgangskoeffizient der Geschossdecke 0,24 Watt/(m²⋅K) nicht überschreitet. Die Pflicht nach Satz 1 gilt als erfüllt, wenn anstelle der Geschossdecke das darüber liegende, bisher ungedämmte Dach entsprechend gedämmt ist.

Offensichtlich ging man bei der Regel dieses Paragraphen, davon aus, dass es sich bei zugänglichen Decken um oberste Geschossdecken handelt und nicht um Flachdächer.