Luftdurchlässigkeit: Unterschied zwischen den Versionen

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Bei zunehmenden Ansprüchen an den Wärmeschutz und zur Vermeidung von Bauschäden, spielt die Luftdurchlässigkeit (auch Luftdichtheit) eines Gebäudes eine entscheidende Rolle. Die Luftdurchlässigkeit wird mit einem in den 70iger Jahren entwickelten Differenzdruck-Meßverfahren ([[Luftdurchlässigkeitsmessung]]) gemessen.  
Bei zunehmenden Ansprüchen an den Wärmeschutz und zur Vermeidung von Bauschäden, spielt die Luftdurchlässigkeit (auch Luftdichtheit) eines Gebäudes eine entscheidende Rolle. Bereits die Wärmeschutzverordnung 1977 (WSchV77) sah in § 3 vor, dass Gebäudefugen luftundurchlässig abzudichten sind. In § 13 GEG wird gefordert:
<blockquote>''Ein Gebäude ist so zu errichten, dass die wärmeübertragende Umfassungsfläche einschließlich der Fugen dauerhaft luftundurchlässig nach den anerkannten Regeln der Technik abgedichtet ist.''</blockquote>


Die [[Luftdichtheit]] eines Gebäudes wird mit einer [[Luftdurchlässigkeitsmessung]] ermittelt. Zur Qualitätssicherung bzw. für den energetischen Nachweis sind verschiedene Messverfahren vorgeschrieben:
Unabhängig davon ist der notwendige Luftwechsel zum Feuchteschutz bzw. der gesundheitlich notwendige Luftwechsel sicherzustellen (siehe [[Lüftung (Wohngebäude)]])
 
Die Luftdurchlässigkeit wird mit einem in den 70iger Jahren entwickelten Differenzdruck-Meßverfahren ([[Luftdurchlässigkeitsmessung]]) gemessen. Je nach Anforderung sind verschiedene Randbedingungen vorgeschrieben.




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Mit der Einführung des GEG wird die [[Luftdurchlässigkeitsmessung]] nach DIN EN ISO 9972 durchgeführt. Für Gebäude mit gemessener Luftdichtheit nach § 26 GEG sind folgende Grenzwerte festgelegt:
Mit der Einführung des GEG wird die [[Luftdurchlässigkeitsmessung]] nach DIN EN ISO 9972 durchgeführt. Für Gebäude mit gemessener Luftdichtheit nach § 26 GEG sind folgende Grenzwerte festgelegt:
  {| class="wikitable"
  {| class="wikitable"
! RLT-Anlage !! Anforderungen Gebäude &le; 1500 m² Luftvolumen !! Gebäude über 1500 m³ Luftvolumen
! RLT-Anlage !! Gebäude &le; 1500 m² Luftvolumen !! Gebäude > 1500 m³ Luftvolumen
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| ohne RLT-Anlagen || n<sub>50</sub> &le; 3 h<sup>-1</sup> || q<sub>50</sub> &le; 4,5 m³/(hm²)
| ohne RLT-Anlagen || n<sub>50</sub> &le; 3 h<sup>-1</sup> || q<sub>50</sub> &le; 4,5 m³/(m²h)
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| mit RLT-Anlagen || n<sub>50</sub> &le; 1,5 h<sup>-1</sup> || q<sub>50</sub> &le; 2,5 m³/(hm²)
| mit RLT-Anlagen || n<sub>50</sub> &le; 1,5 h<sup>-1</sup> || q<sub>50</sub> &le; 2,5 m³/(m²h)
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* Gebäude ohne raumlufttechnische Anlagen n<sub>50</sub> <= 3  
* Gebäude ohne raumlufttechnische Anlagen n<sub>50</sub> <= 3  
* Gebäude mit raumlufttechnischen Anlagen n<sub>50</sub> <= 1,5
* Gebäude mit raumlufttechnischen Anlagen n<sub>50</sub> <= 1,5


== DIN 18599-2 ==
== DIN 18599-2 ==

Aktuelle Version vom 9. April 2021, 05:53 Uhr


Bei zunehmenden Ansprüchen an den Wärmeschutz und zur Vermeidung von Bauschäden, spielt die Luftdurchlässigkeit (auch Luftdichtheit) eines Gebäudes eine entscheidende Rolle. Bereits die Wärmeschutzverordnung 1977 (WSchV77) sah in § 3 vor, dass Gebäudefugen luftundurchlässig abzudichten sind. In § 13 GEG wird gefordert:

Ein Gebäude ist so zu errichten, dass die wärmeübertragende Umfassungsfläche einschließlich der Fugen dauerhaft luftundurchlässig nach den anerkannten Regeln der Technik abgedichtet ist.

Unabhängig davon ist der notwendige Luftwechsel zum Feuchteschutz bzw. der gesundheitlich notwendige Luftwechsel sicherzustellen (siehe Lüftung (Wohngebäude))

Die Luftdurchlässigkeit wird mit einem in den 70iger Jahren entwickelten Differenzdruck-Meßverfahren (Luftdurchlässigkeitsmessung) gemessen. Je nach Anforderung sind verschiedene Randbedingungen vorgeschrieben.


GEG

Mit der Einführung des GEG wird die Luftdurchlässigkeitsmessung nach DIN EN ISO 9972 durchgeführt. Für Gebäude mit gemessener Luftdichtheit nach § 26 GEG sind folgende Grenzwerte festgelegt:

RLT-Anlage Gebäude ≤ 1500 m² Luftvolumen Gebäude > 1500 m³ Luftvolumen
ohne RLT-Anlagen n50 ≤ 3 h-1 q50 ≤ 4,5 m³/(m²h)
mit RLT-Anlagen n50 ≤ 1,5 h-1 q50 ≤ 2,5 m³/(m²h)

EnEV

Messungen (Differenzdruck-Meßverfahren) sind nach DIN EN 13829, Verfahren A durchzuführen. Anforderungen an Gebäude mit Nachweis der Dichtheit des gesamten Gebäudes nach EnEV Anhang 4 Nr. 2:

  • Gebäude ohne raumlufttechnische Anlagen n50 <= 3
  • Gebäude mit raumlufttechnischen Anlagen n50 <= 1,5

DIN 18599-2

Je nach Gebäudevolumen (Nettoraumvolumen) gibt es verschiedene Anforderungswerte:

  • n50 [1/h]: Luftwechselrate bei 50 Pa Druckdifferenz
  • q50 [m³/(m²h)]: hüllflächenbezogene Luftdurchlässigkeit bei 50 Pa Druckdifferenz

Beide Werte lassen sich mit der folgenden Formel ineinander umrechnen:

[math]\displaystyle{ n_{50} = \frac{q_{50} \cdot A_E}{V} }[/math]

wobei AE die Hüllfläche nach ISO 9972 und V das Nettoraumvolumen ist.

Kategorie Gebäude mit einem Nettoraumvolumen ≤ 1500 m² Gebäude mit einem Nettoraumvolumen > 1500 m²
I n50 = 1 h-1 (mit RLT-Anlage)
n50 = 2 h-1 (ohne RLT-Anlage)
q50 = 2 m³/(m²h) (mit RLT-Anlage)
q50 = 3 m³/(m²h) (ohne RLT-Anlage)
II n50 = 4 h-1 q50 = 6 m³/(m²h)
III n50 = 6 h-1 q50 = 9 m³/(m²h)
IV n50 = 10 h-1 q50 = 15 m³/(m²h)

DIN 4108-6

Luftdichtheit Mehrfamilienhaus Einfamilienhaus
sehr dicht n50 = 0,5..2,0 n50 = 1,0..3,0
mittel dicht n50 = 2,0..4,0 n50 = 3,0..8,0
wenig dicht n50 = 4,0..10,0 n50 = 8,0..20,0

DIN EN 832

Klassifizierung

Klasse Anforderungen
sehr gut n50 < 1 h-1
befriedrigend n50 < 2 h-1
ausreichend n50 < 3 h-1
mangelhaft n50 > 3 h-1

Passivhäuser / Niedrigenergiehäuser

Bei Passivhäusern ist ein n50-Wert bis zu 0,6 zulässig.

Für Niedrigenergiehäuser (RAL) sollte der n50-Wert 1,0 nicht überschreiten.