Nettoraumvolumen: Unterschied zwischen den Versionen
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* V=0,76 V<sub>e</sub> bei Gebäuden bis zu 3 Vollgeschossen | * V=0,76 V<sub>e</sub> bei Gebäuden bis zu 3 Vollgeschossen | ||
* V=0,80 V<sub>e</sub> in den übrigen Fällen | * V=0,80 V<sub>e</sub> in den übrigen Fällen | ||
In [[EnEV]] wird entspr. Anhang 1 Nr. 2.4 das Nettoraumvolumen als '''beheizte Luftvolumen''' bezeichnet. Das Nettoraumvolumen ist vom [[Bruttovolumen]] V<sub>e</sub> zu unterscheiden. | |||
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Aktuelle Version vom 9. April 2021, 05:53 Uhr
Das Nettoraumvolumen ist die Summe des Raumvolumens der beheizten Räume. Das Nettoraumvolumen berechnet sich aus den lichten Raumabmessungen. Für Wohngebäude dürfen vereinfachend folgende Gleichungen verwendet werden:
- V=0,76 Ve bei Gebäuden bis zu 3 Vollgeschossen
- V=0,80 Ve in den übrigen Fällen
In EnEV wird entspr. Anhang 1 Nr. 2.4 das Nettoraumvolumen als beheizte Luftvolumen bezeichnet. Das Nettoraumvolumen ist vom Bruttovolumen Ve zu unterscheiden.
Siehe auch: Bruttovolumen