Wärmebrücke: Unterschied zwischen den Versionen
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: <math>H_{T,WB} = \Delta U_{WB} \sum A_j</math> | |||
Bei den Rechenverfahren nach [[EnEV]] (bzw. [[DIN 4108-6]]) werden Wärmebrücken entweder mit einem Pauschalbetrag berücksichtigt oder detailliert nachgewiesen. | Bei den Rechenverfahren nach [[EnEV]] (bzw. [[DIN 4108-6]]) werden Wärmebrücken entweder mit einem Pauschalbetrag berücksichtigt oder detailliert nachgewiesen. | ||
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Der detaillierte Nachweis von Wärmebrücken erfolgt über DIN EN ISO 10211 und DIN 4108 Beiblatt 2 mit einem projetkbezogenen Wärmebrückenzuschlag. In diesem Fall wird der Wärmebrückenzuschlag aus dem Wärmetransferkoeffizienten ermittelt (Anhang H, DIN V 18599-2[2018-09]): | |||
: <math>H_{T,WB} = \sum(l_j \cdot \Psi_j)</math> | |||
== Berechnung von Wärmebrücken nach ISO 10211 == | |||
Bei der Wärmebrückenberechnung wird der gesamte [[Wärmestrom]] für einen Bereich eines Gebäudes berechnet. Aus dem Wärmestrom und der Temperaturdifferenz wird der [[Thermischer Leitwert| Leitwert]] bestimmt. Die Differenz aus dem Leitwert der Berechnung und den Leitwerten der ungestörten Bauteile ergibt die Wärmedurchgangskoeffizienten der Wärmebrücke. | |||
: Leitwert <math>L = \Phi / \Delta \theta</math> | |||
: Wärmestrom <math>\Phi = L \cdot \Delta \theta</math> | |||
2-dimensionale Wärmebrücken: | |||
: Wärmedurchgangskoeffizient <math>\Psi [W/(mK)] = L_{2D} - \sum_{j=1}^{N_j} U_j \cdot l_j</math> | |||
3-dimensionale Wärmebrücken: | |||
: Wärmedurchgangskoeffizient <math>\Chi [W/K] = L_{3D} - \sum_{i=1}^{N_i} U_i \cdot A_i - \sum_{j=1}^{N_j} \Psi_j \cdot l_j</math> | |||
== Randbedingungen Erdreich == | == Randbedingungen Erdreich == | ||
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Die Wärmeleitfähigkeit von Erdreich ist in DIN 4108 Beiblatt 2 nicht angegeben. Im Regelfall kann mit einer Wärmeleitfähigkeit λ=2,0 W/mK gerechnet werden (Pauschalwert entpsr. Nr. 5.1 DIN EN ISO 13370, Tabelle D.3 und Anhang E.1 DIN V 4108-6, Nr. 6.2.4 DIN V 18599-2). | Die Wärmeleitfähigkeit von Erdreich ist in DIN 4108 Beiblatt 2 nicht angegeben. Im Regelfall kann mit einer Wärmeleitfähigkeit λ=2,0 W/mK gerechnet werden (Pauschalwert entpsr. Nr. 5.1 DIN EN ISO 13370, Tabelle D.3 und Anhang E.1 DIN V 4108-6, Nr. 6.2.4 DIN V 18599-2). | ||
{{siehe auch|[[Wärmeübertragung durch Transmission]]}} | {{siehe auch|[[Wärmeübertragung durch Transmission]], [[Thermischer Leitwert]], [[Wärmestrom]]}} |
Aktuelle Version vom 14. Juli 2022, 08:15 Uhr
Zonierung |
Primärenergiebedarf |
Endenergiebedarf |
Technische Verluste |
Nutzenergiebedarf |
Nutzenergiebedarf für Heizen und Kühlen |
Transmissionswärme |
Lüftungswärme |
Innere Wärme |
Solarstrahlung |
Nutzenergiebedarf für Trinkwarmwasser |
Nutzenergiebedarf der Beleuchtung
Baustoffe |
Anlagentechnik |
Sommerlicher Wärmeschutz |
Mindestwärmeschutz
Wärmesenken | Wärmequellen | Temperaturkorrekturfaktoren | Wärmetransferkoeffizient für Transmission | Wärmetransferkoeffizient nach außen | Wärmeübertragung durch unbeheizte Räume | Wärmetransferkoeffizient über das Erdreich | U-Wert | thermischer Leitwert | Wärmebrücke | Wärmedurchgangswiderstand | Wärmedurchlasswiderstand | Wärmeübergangswiderstand | Wärmeleitfähigkeit | Fensterflächenanteil | Systemgrenzen | Hüllfläche
Wärmebrücken werden nach DIN V 18599-2 [2018-09] mit einem eigenen Wärmetransferkoeffizienten berücksichtigt.
- [math]\displaystyle{ H_{T,WB} = \Delta U_{WB} \sum A_j }[/math]
Bei den Rechenverfahren nach EnEV (bzw. DIN 4108-6) werden Wärmebrücken entweder mit einem Pauschalbetrag berücksichtigt oder detailliert nachgewiesen.
Die Pauschalwerte sind bezogen auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche:
Zuschlag ΔUWB | Anwendungsbereich |
---|---|
0,15 W/(m²K) | Bei Gebäuden ohne Nachweis und Innendämmung bei einbindender Massivdecke |
0,10 W/(m²K) | Bei allen anderen Gebäuden ohne Nachweis |
0,05 W/(m²K) | Bei Gebäuden, bei denen für Wärmebrücken die Gleichwertigkeit nach DIN 4108 Beiblatt 2 [2018-09] Kategorie A oder B nachgewiesen ist |
0,03 W/(m²K) | Bei Gebäuden, bei denen für Wärmebrücken die Gleichwertigkeit nach DIN 4108 Beiblatt 2 [2018-09] Kategorie B nachgewiesen ist |
Der detaillierte Nachweis von Wärmebrücken erfolgt über DIN EN ISO 10211 und DIN 4108 Beiblatt 2 mit einem projetkbezogenen Wärmebrückenzuschlag. In diesem Fall wird der Wärmebrückenzuschlag aus dem Wärmetransferkoeffizienten ermittelt (Anhang H, DIN V 18599-2[2018-09]):
- [math]\displaystyle{ H_{T,WB} = \sum(l_j \cdot \Psi_j) }[/math]
Berechnung von Wärmebrücken nach ISO 10211
Bei der Wärmebrückenberechnung wird der gesamte Wärmestrom für einen Bereich eines Gebäudes berechnet. Aus dem Wärmestrom und der Temperaturdifferenz wird der Leitwert bestimmt. Die Differenz aus dem Leitwert der Berechnung und den Leitwerten der ungestörten Bauteile ergibt die Wärmedurchgangskoeffizienten der Wärmebrücke.
- Leitwert [math]\displaystyle{ L = \Phi / \Delta \theta }[/math]
- Wärmestrom [math]\displaystyle{ \Phi = L \cdot \Delta \theta }[/math]
2-dimensionale Wärmebrücken:
- Wärmedurchgangskoeffizient [math]\displaystyle{ \Psi [W/(mK)] = L_{2D} - \sum_{j=1}^{N_j} U_j \cdot l_j }[/math]
3-dimensionale Wärmebrücken:
- Wärmedurchgangskoeffizient [math]\displaystyle{ \Chi [W/K] = L_{3D} - \sum_{i=1}^{N_i} U_i \cdot A_i - \sum_{j=1}^{N_j} \Psi_j \cdot l_j }[/math]
Randbedingungen Erdreich
Die Wärmeleitfähigkeit von Erdreich ist in DIN 4108 Beiblatt 2 nicht angegeben. Im Regelfall kann mit einer Wärmeleitfähigkeit λ=2,0 W/mK gerechnet werden (Pauschalwert entpsr. Nr. 5.1 DIN EN ISO 13370, Tabelle D.3 und Anhang E.1 DIN V 4108-6, Nr. 6.2.4 DIN V 18599-2).