Treibhausgas: Unterschied zwischen den Versionen
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Das Klimaschutzgesetz (KSG) bezieht seine Daten aus der Gliederung der EU-Verordnung, gliedert jedoch die Sektoren nach einem eigenen Schema. | Das Klimaschutzgesetz (KSG) bezieht seine Daten aus der Gliederung der EU-Verordnung, gliedert jedoch die Sektoren nach einem eigenen Schema. | ||
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Emissionen von Treibhausgasen können im Rahmen einer Berechnung nach DIN V 18599 wie folgt ermittelt werden: | |||
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wobei die Formelzeichen wie folgt verwendet werden: | |||
* m<sub>CO2</sub>: jährliche Masse an Treibhausgas Äquivalenten [kg] | |||
* Q<sub>f,Hi</sub>: [[Endenergiebedarf]] eines Energieträgers (Heizwert) [kWh] | |||
* x<sub>CO2</sub>: spezifisches CO2-Äquivalent eines Energieträgers [g/kWh]<br>Kennwerte finden sich in DIN V 18599-1 (Tabelle A.1) und im [[Gebäudeenergiegesetz]] GEG |
Aktuelle Version vom 1. Dezember 2022, 18:23 Uhr
Treibhausgase (THG) [EN: greenhouse gas (GHG)] sind Gase, die zum Treibhauseffekt beitragen. Sie absorbieren einen Teil der vom Boden abgegebenen Wärme in der Atmosphäre und führt zu einer globalen Erwärmung.
Vor allem der durch menschliche Aktivitäten verursachte Anstieg von Kohlendioxid (CO2) verstärkt den natürlichen Treibhauseffekt.
Die wichtigsten Treibhausgase sind:
- Kohlendioxid (CO2)
- Methan (CH4)
- Lachgas (N2O)
- Fluorkohlenwasserstoffe (H-FKW/HFC)
- perfluorierte Kohlenwasserstoffe (FKW/PFC)
- Schwefelhexafluorid (SF6) und
- Stickstofftrifluorid (NF3)
Diese Treibhausgase sollen im Rahmen internationaler Abkommen soweit reduziert werden, dass ein übermäßiger Anstieg der globalen Temperatur vermieden werden kann.
Kennwerte
Emissionen von Treibhausgasen werden in sogenannten CO2-Äquivalenten angegeben. Teilweise wird nur der Anteil von CO2 angegeben. Teilweise werden nur die Emissionen von bestimmten Sektoren (z.B. Energiesektor) angegeben.
Zur Erfassung von Kennwerten werden die Emissionen nach den IPCC Guidelines for National Greenhouse Gas Inventories katalogisiert. Innerhalb der EU gilt zusätzlich die Verordnung EU 749/2014 mit leicht abweichenden Kennwerten.
Das Klimaschutzgesetz (KSG) bezieht seine Daten aus der Gliederung der EU-Verordnung, gliedert jedoch die Sektoren nach einem eigenen Schema.
Berechnungen
Emissionen von Treibhausgasen können im Rahmen einer Berechnung nach DIN V 18599 wie folgt ermittelt werden:
- [math]\displaystyle{ m_{CO2} = Q_{f,Hi} * x_{CO2} }[/math]
wobei die Formelzeichen wie folgt verwendet werden:
- mCO2: jährliche Masse an Treibhausgas Äquivalenten [kg]
- Qf,Hi: Endenergiebedarf eines Energieträgers (Heizwert) [kWh]
- xCO2: spezifisches CO2-Äquivalent eines Energieträgers [g/kWh]
Kennwerte finden sich in DIN V 18599-1 (Tabelle A.1) und im Gebäudeenergiegesetz GEG