Nutzenergiebedarf der Beleuchtung: Unterschied zwischen den Versionen

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== Berechnungsbereiche ==
== Berechnungsbereiche ==


Für die Unterteilung der Gebäudezonen zur Berechnung des Energiebedarfs für die Beleuchtung gilt DIN V 18599-4 Nr. 5.2


Der Energiebedarf für Beleuchtung wird für alle Gebäudezonen ermittelt. Wenn die folgenden Randbedingungen jedoch innerhalb einer Gebäudezone unterschiedlich sind, ist es aber erforderlich, diese Zone noch weiter in '''Berechnungsbereiche''' zu unterteilen:
* Ausführung der künstlichen Beleuchtung
* Ausführung der Kontrollsysteme
* Fassadeneigenschaften (Fensterfläche, Fenstereigenschaften, Sonnenschutz etc.)
* Tageslichtversorgung
Eine abweichende Randbedingung kann für den gesamten Berechnungsbereich übernommen werden, wenn die Eingangsgröße für mind. 75% der bewerteten Fläche gilt. Die abweichende Eingangsgröße für den zugeschlagenen (kleinen) Bereich bleibt dann unberücksichtigt. Die Fläche wird mit den Randbedingungen des größeren Bereichs berechnet.
Die Berechnungsbereiche sind zudem in einen '''mit Tageslicht versorgten Bereich''' (A<sub>TL,j</sub>) und einen nicht mit Tageslicht versorgten Bereich (A<sub>KTL,j</sub>) zu unterteilen.


== Tabellenverfahren ==
== Tabellenverfahren ==

Aktuelle Version vom 9. April 2021, 05:53 Uhr

Der Nutzenergiebedarf für Beleuchtung Ql,b ist Teil der Bilanzierung nach DIN 18599. Der Nutzenergiebedarf für Beleuchtung Ql,b ist Bestandteil der Gesamtsumme des erforderlichen Endenergiebedarfs Qf.

Der Nutz- (und Endenergiebedarf für Beleuchtung wird nach DIN 18599-4 bilanziert.

Grundsätzlich werden 3 Verfahren angeboten:

  • Tabellenverfahren (Nr. 5.4.1)
  • vereinfachtes Wirkungsgradverfahren (Nr. 5.4.2)
  • Fachplanung (Nr. 5.4.3)

Berechnungsbereiche

Für die Unterteilung der Gebäudezonen zur Berechnung des Energiebedarfs für die Beleuchtung gilt DIN V 18599-4 Nr. 5.2

Der Energiebedarf für Beleuchtung wird für alle Gebäudezonen ermittelt. Wenn die folgenden Randbedingungen jedoch innerhalb einer Gebäudezone unterschiedlich sind, ist es aber erforderlich, diese Zone noch weiter in Berechnungsbereiche zu unterteilen:

  • Ausführung der künstlichen Beleuchtung
  • Ausführung der Kontrollsysteme
  • Fassadeneigenschaften (Fensterfläche, Fenstereigenschaften, Sonnenschutz etc.)
  • Tageslichtversorgung

Eine abweichende Randbedingung kann für den gesamten Berechnungsbereich übernommen werden, wenn die Eingangsgröße für mind. 75% der bewerteten Fläche gilt. Die abweichende Eingangsgröße für den zugeschlagenen (kleinen) Bereich bleibt dann unberücksichtigt. Die Fläche wird mit den Randbedingungen des größeren Bereichs berechnet.

Die Berechnungsbereiche sind zudem in einen mit Tageslicht versorgten Bereich (ATL,j) und einen nicht mit Tageslicht versorgten Bereich (AKTL,j) zu unterteilen.

Tabellenverfahren

Der Endenergiebedarf berechnet sich wie folgt:

Formel: Ql,f = Ft * Ql,b

Der Nutzenergiebedarf wird aus dem Energiebedarf im tageslichtversorgten Bereich und dem im durch Kunstlicht versorgten Bereich ermittelt:

Formel: Ql,b = pj * [ATL,j * (teff,Tag,TL,j + teff,Nacht,TL,j) + AKTL,j * (teff,Tag,KTL,j + teff,Nacht,KTL,j) ]

Die Eingangsgrößen für die flächenbezogene elektrische Bewertungsleistung pj sind (Nr. 5.4.1):

  • Beleuchtungsart (direkt | direkt/indirekt | indirekt)
  • Wartungswert der Beleuchtungsstärke nach DIN 18599-10
  • Minderungsfaktor zur Berücksichtigung des Bereichs der Sehaufgabe (nach DIN 18599-10 oder DIN 18599-4 Anhang A.1)
  • Art der Lampentypen (Anpassungsfaktor für nicht stabförmige Leuchtstofflampen)
  • Raumfaktor (Raumindex nach DIN 18599-10 oder rechnerisch ermittelt)

Der Zeitanteil für die einzelnen effektiven Betriebszeiten berechnet sich wie folgt:

Formel: teff,Tag,TL,j = tTag,n * FTL,j * FPrä,j
Formel: teff,Tag,KTL,j = tTag,n * FPrä,j
Formel: teff,Nacht,j = tNacht,n * FPrä,j

Dabei sind:

  • tTag/Nacht --> Betriebszeit der Zone zur Tags-/Nachtzeit
    Rechenwert nach DIN 18599-10, Tabelle 4, Spalte 5,6 bzw. Anhang B
  • FTL,j --> Teilbetriebsfaktor Tageslichtversorgung nach Nr. 5.5
  • FPrä,j --> Teilbetriebsfaktor für Präsenz nach Nr. 5.6