Perimeterdämmung: Unterschied zwischen den Versionen

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Eine Perimeterdämmung ist eine Dämmschicht außerhalb der abgedichteten Gebäudehülle, insbesondere an der Kelleraußenwand und unter der Bodenplatte. Im Gegensatz zu Umkehrdächern muss der U-Wert nicht korrigiert werden (siehe [[Wärmedurchgangskoeffizient]]).
Eine Perimeterdämmung ist eine Dämmschicht außerhalb der abgedichteten Gebäudehülle. Die DIN 4108-2 definiert zwei Anwendungsbereiche, für die eine Anrechnung der Dämmstoffe außerhalb der Abdichtung bei der Ermittlung der U-Werte möglich ist:
 
* Umkehrdächer
* Außenliegende Dämmschichten erdberührter Gebäudeflächen, außer Gebäudegründungen
 
 
== Umkehrdächer ==
 
Für Umkehrdächer dürfen folgende Dämmstoffe verwendet werden:
* XPS-Dämmplatten nach DIN EN 13164, die mit einer Kiesschicht oder einem Betonplattenbelag abgedeckt sind
 
Je nach dem Anteil der raumseitigen Bauteile am Wärmedurchlasswiderstand ist für die Berechnung ein Zuschlag zum U-Wert nach Tabelle 4 DIN 4108-2 zu berücksichtigen:
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! Anteil der raumseitigen<br/>Bauteile am Wärmedurchlasswiderstand !! Zuschlag &Delta; U
|-
| unter 10% || 0,05 W/(m²K)
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| von 10 bis 50% || 0,03 W/(m²K)
|-
| über 50% || 0,00 W/(m²K)
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In DIN EN ISO 6946 Anhang D.4 wird ein anderes Verfahren zur Berücksichtigung der Wasserdurchströmung von Umkehrdächern verwendet, dass aber in Deutschland für den öffentlich-rechtlichen Nachweis nicht maßgeblich ist.
 
Bei Umkehrdächern ist die Dachentwässerung ist so auszubilden, dass ein '''langfristiges Überstauen der Wärmedämmplatten ausgeschlossen''' ist. Ein kurzfristiges Überstauen (während intensiver Niederschläge) als unbedenklich angesehen.
 
Weitere Baustoffe und eine mehrlagige Verlegung sind grundsätzlich zulässig, wenn es dafür eine bauaufsichtliche Zulassung gibt.
 
== Perimeterdämmung erdberührter Bauteile ==
 
Die Perimeterdämmung erdberührter Bauteile (Bodenplatten außer Gebäudegründungen und Wandflächen) kann nach DIN 4108-2 bei folgenden Dämmstoffen berücksichtigt werden:
 
* XPS-Dämmstoffe nach DIN EN 13164
* Schaumglas nach DIN EN 13167
 
Voraussetzung ist, dass die Dämmung nicht unter Gründungen eingesetzt wird und nicht ständig im Grundlasser liegt. Die Dämmplatten sind einlagig, dicht gestoßen im Verband und eben auf dem Untergrund zu verlegen.
 
Weitere Baustoffe und eine mehrlagige Verlegung sind grundsätzlich zulässig, wenn es dafür eine bauaufsichtliche Zulassung gibt.


Als Baustoffe für Perimeterdämmungen eignen sich:
* Extrudierter Polystyrolschaum (XPS) und
* Schaumglas (CG)


== Weblinks ==  
== Weblinks ==  

Aktuelle Version vom 9. April 2021, 05:53 Uhr

Eine Perimeterdämmung ist eine Dämmschicht außerhalb der abgedichteten Gebäudehülle. Die DIN 4108-2 definiert zwei Anwendungsbereiche, für die eine Anrechnung der Dämmstoffe außerhalb der Abdichtung bei der Ermittlung der U-Werte möglich ist:

  • Umkehrdächer
  • Außenliegende Dämmschichten erdberührter Gebäudeflächen, außer Gebäudegründungen


Umkehrdächer

Für Umkehrdächer dürfen folgende Dämmstoffe verwendet werden:

  • XPS-Dämmplatten nach DIN EN 13164, die mit einer Kiesschicht oder einem Betonplattenbelag abgedeckt sind

Je nach dem Anteil der raumseitigen Bauteile am Wärmedurchlasswiderstand ist für die Berechnung ein Zuschlag zum U-Wert nach Tabelle 4 DIN 4108-2 zu berücksichtigen:

Anteil der raumseitigen
Bauteile am Wärmedurchlasswiderstand
Zuschlag Δ U
unter 10% 0,05 W/(m²K)
von 10 bis 50% 0,03 W/(m²K)
über 50% 0,00 W/(m²K)

In DIN EN ISO 6946 Anhang D.4 wird ein anderes Verfahren zur Berücksichtigung der Wasserdurchströmung von Umkehrdächern verwendet, dass aber in Deutschland für den öffentlich-rechtlichen Nachweis nicht maßgeblich ist.

Bei Umkehrdächern ist die Dachentwässerung ist so auszubilden, dass ein langfristiges Überstauen der Wärmedämmplatten ausgeschlossen ist. Ein kurzfristiges Überstauen (während intensiver Niederschläge) als unbedenklich angesehen.

Weitere Baustoffe und eine mehrlagige Verlegung sind grundsätzlich zulässig, wenn es dafür eine bauaufsichtliche Zulassung gibt.

Perimeterdämmung erdberührter Bauteile

Die Perimeterdämmung erdberührter Bauteile (Bodenplatten außer Gebäudegründungen und Wandflächen) kann nach DIN 4108-2 bei folgenden Dämmstoffen berücksichtigt werden:

  • XPS-Dämmstoffe nach DIN EN 13164
  • Schaumglas nach DIN EN 13167

Voraussetzung ist, dass die Dämmung nicht unter Gründungen eingesetzt wird und nicht ständig im Grundlasser liegt. Die Dämmplatten sind einlagig, dicht gestoßen im Verband und eben auf dem Untergrund zu verlegen.

Weitere Baustoffe und eine mehrlagige Verlegung sind grundsätzlich zulässig, wenn es dafür eine bauaufsichtliche Zulassung gibt.


Weblinks