Systemgrenzen: Unterschied zwischen den Versionen
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Die '''Systemgrenzen''' sind die Grenzabmessungen für die Berechnungen der Flächen. Für die Berechnungen nach EnEV werden die Maße auf der Grundlage der [[ISO 13789]] nach den Außenmaßen (entspr. [[DIN 4108-6]] Nr. 5.6.2 Buchst. a bzw. Nr. 5.6.3 Buchst. a). Die Abgrenzung zwischen den Bauteilen und zwischen den Zonen wird in weiteren Normen geregelt (z.B. [[DIN 18599-X|DIN 18599-1]] Nr. 8.1 ...). | Die '''Systemgrenzen''' sind die Grenzabmessungen für die Berechnungen der Flächen. Für die Berechnungen nach EnEV werden die Maße auf der Grundlage der [[ISO 13789]] nach den Außenmaßen (entspr. [[DIN 4108-6]] Nr. 5.6.2 Buchst. a bzw. Nr. 5.6.3 Buchst. a). Die Abgrenzung zwischen den Bauteilen und zwischen den Zonen wird in weiteren Normen geregelt (z.B. [[DIN 18599-X|DIN 18599-1]] Nr. 8.1 ...). | ||
==Außenwände== | |||
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* Bei belüfteten Konstruktionen wird jeweils bis zur letzten wärmetechnisch wirksamen Schicht gerechnet. | |||
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* Es wird mit den Außenmaßen gerechnet, jedoch bei belüfteten Dächern nur bis zur letzten wärmetechnisch wirksamen Schicht (i.d.R. Unterspannbahn). | |||
==Fensterflächen== | |||
* Für die Berechnung des sommerlichen Wärmeschutzes wird die Fensterfläche mit dem '''Rohbaumaß auf der Innenseite''' berücksichtigt (Fläche A<sub>W</sub>, [[DIN 4108-2]], Nr. 8.4). | |||
* Für die gesonderte Berechnung der [[Wärmedurchgangskoeffizient]]en der Fenster wird die Fläche A<sub>W</sub> über die Größe der äußeren Rahmenabmessungen des Fensterrahmens definiert ([[ISO 10077-1]] Nr. 4.4). | |||
* Entsprechend den Darstellungen in [[DIN 4108 Beiblatt 2]] sind die Fensterflächen mit den Rohbaumaßen (Innenseite) anzusetzen, da dieses Beiblatt Grundlage für die Berücksichtigung für die pauschale Berücksichtigung der Wärmebrückenverluste ist. | |||
* U-Werte von Fenstern siehe [[Fenster]]. | |||
==Rolladenkästen== | |||
siehe [[Rollladenkasten]] | |||
==Bodenplatten== | |||
* Bei '''Böden auf dem Erdreich''', Kriechböden und bei unbeheizten Kellern ist die [[Systemgrenzen|Systemgrenze]] die Innenoberfläche des Erdgeschossfußbodens ([[ISO 13789]] Nr. 4.2). Als Innenoberfläche gilt (nach Horschler: Planungs- und Ausführungshandbuch zur neuen EnEV, S.133, ISBN 3-89932-025-5) bei nicht unterkellerten Gebäuden und Gebäuden mit unbeheiztem Keller die '''Oberkante der Rohdecke''' auf der die Wände stehen. Diese Auffassung deckt sich auch mit den Darstellungen in [[DIN 4108 Beiblatt 2]]. | |||
* Bei '''beheizten Kellern''' ist die Systemgrenze das äußere Erdbodenniveau ([[ISO 13789]] Nr. 4.2). Nach den Darstellungen in [[DIN 4108 Beiblatt 2]] wird als Systemgrenze jedoch immer die Lage der Abdichtung bzw. die Außenkante der [[Perimeterdämmung]] definiert. | |||
* Bei '''Kellerdecken''' über dem '''unbeheizten Keller''' ist die Systemgrenze die OK Rohdecke (DIN 4108 Beiblatt 2, DIN V 18599-1) | |||
* Nach DIN 18599-1 ist beim '''unteren Gebäudeabschluss''' die Oberkante der der Rohdecke zu verwenden. | |||
==Decken== | |||
* Zwischen einzelnen Zonen liegt die Systemgrenze jeweils auf der OK der Rohdecke (auch nach DIN V 18599-1) | |||
==Innenwände== | |||
* Zwischen 2 unterschiedlich beheizten Zonen liegt die Systemgrenze jeweils in der geometrischen Wandmitte. | |||
* Bei einer Systemgrenze zwischen einer temperierten und einer nicht temperierten Zonen gilt als Systemgrenze jeweils das Außenmaß des Bauteils. | |||
* Nach DIN V 18599-1 gilt als Systemgrenze das Achsmaß (Mitte der Rohbauteile) unabhängig von Dämmschichten. | |||
{{siehe auch|[[Hüllfläche]]}} | |||
[[Kategorie:Energie (Begriffe)]] | [[Kategorie:Energie (Begriffe)]] |
Aktuelle Version vom 2. Mai 2022, 09:49 Uhr
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Die Systemgrenzen sind die Grenzabmessungen für die Berechnungen der Flächen. Für die Berechnungen nach EnEV werden die Maße auf der Grundlage der ISO 13789 nach den Außenmaßen (entspr. DIN 4108-6 Nr. 5.6.2 Buchst. a bzw. Nr. 5.6.3 Buchst. a). Die Abgrenzung zwischen den Bauteilen und zwischen den Zonen wird in weiteren Normen geregelt (z.B. DIN 18599-1 Nr. 8.1 ...).
Außenwände
- Es wird grundsätzlich mit den Außenabmessungen (Fertigmaß) gerechnet.
- Bei belüfteten Konstruktionen wird jeweils bis zur letzten wärmetechnisch wirksamen Schicht gerechnet.
Dächer
- Es wird mit den Außenmaßen gerechnet, jedoch bei belüfteten Dächern nur bis zur letzten wärmetechnisch wirksamen Schicht (i.d.R. Unterspannbahn).
Fensterflächen
- Für die Berechnung des sommerlichen Wärmeschutzes wird die Fensterfläche mit dem Rohbaumaß auf der Innenseite berücksichtigt (Fläche AW, DIN 4108-2, Nr. 8.4).
- Für die gesonderte Berechnung der Wärmedurchgangskoeffizienten der Fenster wird die Fläche AW über die Größe der äußeren Rahmenabmessungen des Fensterrahmens definiert (ISO 10077-1 Nr. 4.4).
- Entsprechend den Darstellungen in DIN 4108 Beiblatt 2 sind die Fensterflächen mit den Rohbaumaßen (Innenseite) anzusetzen, da dieses Beiblatt Grundlage für die Berücksichtigung für die pauschale Berücksichtigung der Wärmebrückenverluste ist.
- U-Werte von Fenstern siehe Fenster.
Rolladenkästen
siehe Rollladenkasten
Bodenplatten
- Bei Böden auf dem Erdreich, Kriechböden und bei unbeheizten Kellern ist die Systemgrenze die Innenoberfläche des Erdgeschossfußbodens (ISO 13789 Nr. 4.2). Als Innenoberfläche gilt (nach Horschler: Planungs- und Ausführungshandbuch zur neuen EnEV, S.133, ISBN 3-89932-025-5) bei nicht unterkellerten Gebäuden und Gebäuden mit unbeheiztem Keller die Oberkante der Rohdecke auf der die Wände stehen. Diese Auffassung deckt sich auch mit den Darstellungen in DIN 4108 Beiblatt 2.
- Bei beheizten Kellern ist die Systemgrenze das äußere Erdbodenniveau (ISO 13789 Nr. 4.2). Nach den Darstellungen in DIN 4108 Beiblatt 2 wird als Systemgrenze jedoch immer die Lage der Abdichtung bzw. die Außenkante der Perimeterdämmung definiert.
- Bei Kellerdecken über dem unbeheizten Keller ist die Systemgrenze die OK Rohdecke (DIN 4108 Beiblatt 2, DIN V 18599-1)
- Nach DIN 18599-1 ist beim unteren Gebäudeabschluss die Oberkante der der Rohdecke zu verwenden.
Decken
- Zwischen einzelnen Zonen liegt die Systemgrenze jeweils auf der OK der Rohdecke (auch nach DIN V 18599-1)
Innenwände
- Zwischen 2 unterschiedlich beheizten Zonen liegt die Systemgrenze jeweils in der geometrischen Wandmitte.
- Bei einer Systemgrenze zwischen einer temperierten und einer nicht temperierten Zonen gilt als Systemgrenze jeweils das Außenmaß des Bauteils.
- Nach DIN V 18599-1 gilt als Systemgrenze das Achsmaß (Mitte der Rohbauteile) unabhängig von Dämmschichten.
Siehe auch: Hüllfläche