Wärmetransferkoeffizient über das Erdreich: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Wärmetransferkoeffizient für Bauteile zum Keller und zum Erdreich wird über einen angepassten U-Wert nach DIN EN ISO 13370 ermittelt.
Der Wärmetransferkoeffizient für Bauteile zum Keller und zum Erdreich wird über einen angepassten U-Wert nach DIN EN ISO 13370 ermittelt.


Wichtige Kenngröße für die Ermittlung des Wärmetransfers zum Erdreich ist das '''charakteristische Bodenplattenmaß''' (DIN EN ISO 13370 Nr. 8.1):
Wichtige Kenngröße für die Ermittlung des Wärmetransfers zum Erdreich ist das '''charakteristische Bodenplattenmaß''' B (Nr. 6.7.1, DIN EN ISO 13370 [2018-03], früher B'):
: <math>B' = A / (0,5 * P)</math>
: <math>B = A / (0,5 * P)</math>


Dabei ist A die Fläche der Bodenplatte und P der Umfang, jedoch ohne die Grenzlinien, die an beheizte Gebäudebereiche grenzen.
Dabei ist A die Fläche der Bodenplatte und P der exponierte Umfang, jedoch ohne die Grenzlinien, die an beheizte Gebäudebereiche grenzen.


Das Verfahren nach DIN EN ISO 13370 ist ein vereinfachtes Verfahren. Detailliert lässt sich der Wärmetransfer mit einer '''Wärmebrückenberechnung nach DIN EN ISO 10211''' berechnen.
Das Verfahren nach DIN EN ISO 13370 ist ein vereinfachtes Verfahren. Detailliert lässt sich der Wärmetransfer mit einer '''Wärmebrückenberechnung nach DIN EN ISO 10211''' berechnen.
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[[Bild: Fx_Bodenplatte_ohne.png]]
[[Bild: Fx_Bodenplatte_ohne.png]]
In DIN V 18599-2 gibt es für folgende Bauteile Temperatur-Korrekturfaktoren:
{| class="wikitable"
! Bauteil !! F<sub>x</sub>
|-
| Fußboden des beheizten Kellers || F<sub>f,b</sub>=0,15..0,70
|-
| Wand des beheizten Kellers || F<sub>w,b</sub>=0,35..0,75
|-
| Fußboden auf dem Erdreich ohne zusätzliche Randdämmung || F<sub>f,b</sub>=0,15..0,80
|-
| Fußboden auf dem Erdreich mit Randdämmung 5 m waagerecht || F<sub>f,b</sub>=0,10..0,60
|-
| Fußboden auf dem Erdreich mit Randdämmung 2 m tief, senkrecht || F<sub>f,b</sub>=0,10..0,65
|-
| Decke und Innenwand zum beheizten Keller, ohne Perimeterdämmung || F<sub>G</sub>=0,25..0,80
|-
| Decke und Innenwand zum beheizten Keller, mit Perimeterdämmung || F<sub>G</sub>=0,30..0,85
|-
| Aufgeständerter Fußboden || F<sub>G</sub>=0,9
|}


== Perimeterdämmung (Kellerwände bei unbeheizten Kellern) ==
== Perimeterdämmung (Kellerwände bei unbeheizten Kellern) ==

Aktuelle Version vom 9. April 2021, 05:54 Uhr

Der stationäre Wärmetransferkoeffizient über das Erdreich (früher auch Leitwert zum Erdreich) Hg wird nach DIN EN ISO 13370 berechnet.

Der Wärmetransferkoeffizient für Bauteile zum Keller und zum Erdreich wird über einen angepassten U-Wert nach DIN EN ISO 13370 ermittelt.

Wichtige Kenngröße für die Ermittlung des Wärmetransfers zum Erdreich ist das charakteristische Bodenplattenmaß B (Nr. 6.7.1, DIN EN ISO 13370 [2018-03], früher B'):

[math]\displaystyle{ B = A / (0,5 * P) }[/math]

Dabei ist A die Fläche der Bodenplatte und P der exponierte Umfang, jedoch ohne die Grenzlinien, die an beheizte Gebäudebereiche grenzen.

Das Verfahren nach DIN EN ISO 13370 ist ein vereinfachtes Verfahren. Detailliert lässt sich der Wärmetransfer mit einer Wärmebrückenberechnung nach DIN EN ISO 10211 berechnen.

Temperatur-Korrekturfaktoren Fx

Für die Berechnung nach DIN 4108-6 und DIN V 18599-2 können auch Temperatur-Korrekturfaktoren Fx eingesetzt werden. Allerdings werden erst ab DIN V 18599 [2018-09] realistische Temperaturkorrekturfaktoren verwendet. Die Verwendung von Faktoren aus vorhergehenden Versionen führt bei gedämmten Bauteilen zu unrealistischen Ergebnissen.


In DIN V 18599-2 gibt es für folgende Bauteile Temperatur-Korrekturfaktoren:

Bauteil Fx
Fußboden des beheizten Kellers Ff,b=0,15..0,70
Wand des beheizten Kellers Fw,b=0,35..0,75
Fußboden auf dem Erdreich ohne zusätzliche Randdämmung Ff,b=0,15..0,80
Fußboden auf dem Erdreich mit Randdämmung 5 m waagerecht Ff,b=0,10..0,60
Fußboden auf dem Erdreich mit Randdämmung 2 m tief, senkrecht Ff,b=0,10..0,65
Decke und Innenwand zum beheizten Keller, ohne Perimeterdämmung FG=0,25..0,80
Decke und Innenwand zum beheizten Keller, mit Perimeterdämmung FG=0,30..0,85
Aufgeständerter Fußboden FG=0,9

Perimeterdämmung (Kellerwände bei unbeheizten Kellern)

Eine Perimeterdämmung im Zusammenhang mit den Temperaturkorrekturfaktoren ist eine Dämmung auf den erdberührten Kellerwänden von OK Bodenplatte bis zur Fassadendämmung. Die Dämmung muss einen Wärmedurchlasswiderstand von mind. 1,5 (m²K)/W haben (entspricht einer Dämmung mit >5,25 cm Dämmschichtdicke WLG 040). Luftberührten Kellerwandflächen sind bis zur Fassadendämmung oder bis OK Kellerdecke (Decke über dem unbeheizten Keller) in gleicher Qualität wie die Perimeterdämmung auszuführen.

Die Anforderungen an eine Perimeterdämmung sind in DIN V 4108-6 nicht definiert, werden jedoch in DIN V 18599-2 [2018-09] in Anmerkung d zu Tabelle 6 beschrieben.

 

Randdämmung (nicht unterkellerte Gebäude)

Eine Randdämmung ist eine zusätzliche Dämmung von Bodenplatten im Sinne der DIN EN ISO 13370. Für die Verwendung von verringerten Temperaturkorrekturfaktoren werden unterschieden:

  • waagerechte Randdämmung 5m breit
  • senkrechte Randdämmung 2m tief

Eine senkrechte Dämmung mit einer Tiefe von 2m wird bei nicht unterkellerten Gebäuden in der Realität eher nicht vorkommen. Eine waagerechte Randdämmung ist auch nur bei sehr großen Gebäuden sinnvoll anwendbar.

Die zusätzliche Dämmung ist bei der Berechnung der U-Werte der Regelbauteile nicht mit zu berücksichtigen.

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