Fensterflächenanteil: Unterschied zwischen den Versionen

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Der '''Fensterflächenanteil (f)''' ist der Quotient aus Fensterfläche und der Summe aus Fensterfläche und Außenwandfläche. Er wird in der [[EnEV]] im Anhang 1 Nr. 2.8 definiert:
Der '''Fensterflächenanteil (f)''' ist der Quotient aus Fensterfläche und der Summe aus Fensterfläche und Außenwandfläche. Er wird in der [[EnEV]] im Anhang 1 Nr. 2.8 definiert:


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* A<sub>AW</sub> - Fläche der Außenwände
* A<sub>AW</sub> - Fläche der Außenwände


Zu den Grenzflächen zwischen Fenster, Wand und Rolladenkasten siehe [[Systemgrenzen]].


Fensterrahmenanteile sind wie folgt zu bewerten (Faktor F<sub>F</sub> Abminderungsfaktor für den Rahmenanteil):
* Neubau nach DIN V 18599: nach den tatsächlichen Anteilen oder psch. F<sub>F</sub>=0,7 (nach DIN V 18599-2 Nr. 6.4.1)
* Altbau nach EnEV 2009: F<sub>F</sub> = 0,6 (nach Anlage 3 Nr. 8.3)
* nach DIN V 4108-6: 30% Rahmenanteil (Nr. 6.4.1 DIN V 4108-6)
* Rollladenkasten siehe [[Rollladenkasten]]


[[Kategorie:Energie (Begriffe)]]
[[Kategorie:Energie (Begriffe)]]

Aktuelle Version vom 2. Mai 2022, 09:50 Uhr

Der Fensterflächenanteil (f) ist der Quotient aus Fensterfläche und der Summe aus Fensterfläche und Außenwandfläche. Er wird in der EnEV im Anhang 1 Nr. 2.8 definiert:

Formel: f = Aw / (Aw + AAW)
  • f - Fensterflächenanteil
  • Aw - Fläche der Fenster
  • AAW - Fläche der Außenwände

Zu den Grenzflächen zwischen Fenster, Wand und Rolladenkasten siehe Systemgrenzen.


Fensterrahmenanteile sind wie folgt zu bewerten (Faktor FF Abminderungsfaktor für den Rahmenanteil):

  • Neubau nach DIN V 18599: nach den tatsächlichen Anteilen oder psch. FF=0,7 (nach DIN V 18599-2 Nr. 6.4.1)
  • Altbau nach EnEV 2009: FF = 0,6 (nach Anlage 3 Nr. 8.3)
  • nach DIN V 4108-6: 30% Rahmenanteil (Nr. 6.4.1 DIN V 4108-6)
  • Rollladenkasten siehe Rollladenkasten