Gebäudenutzfläche: Unterschied zwischen den Versionen

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Nach [[EnEV]] wird die Gebäudenutzfläche grundsätzlich nach folgender Formel berechnet:
Nach [[EnEV]] wird die Gebäudenutzfläche grundsätzlich nach folgender Formel berechnet:


:Fomel: A<sub>N</sub> = 0,32 V<sub>e</sub>
:Fomel: <math>A_N = 0,32 \cdot V_e</math>
:Formel für 2,5 m > h<sub>G</sub> > 3,0 m: <math>A_n = \left(1/h_G - 0,04\right) \cdot V_e</math>


* A<sub>N</sub> - Gebäudenutzfläche
* A<sub>N</sub> - Gebäudenutzfläche
* V<sub>e</sub> - [[Gebäudevolumen]]
* V<sub>e</sub> - [[Gebäudevolumen]]
* h<sub>G</sub> - Geschosshöhe


{{siehe auch|[[Gebäudevolumen]]}}
Diese Gebäudenutzfläche ist jedoch keine mit der wirklichen Nutz- oder Wohnfläche vergleichbare Größe. Im allgemeinen ist A<sub>N</sub> etwa 25% größer als die beheizte Nutz- oder Wohnfläche. Bei Geschosshöhen von über 3m ist A<sub>N</sub> unter Umständen größer als die Bruttogeschossfläche.
 
Für die Gebäudeplanung wird unterschieden zwischen der '''Wohnfläche''' (Berechnung nach WoFlV, früher II.BV und DIN 283) und '''Nutzfläche''' (nach DIN 277). Außerdem wird bei der Betriebskostenabrechnung zwischen Wohnfläche und beheizter Wohnfläche unterschieden.
 
Für die Bilanzierung nach DIN V 18599 wird zudem die Bezugsgröße '''[[Nettogrundfläche]] A<sub>NGF</sub>''' verwendet.
 
 
{{siehe auch|[[Gebäudevolumen]], [[Nettogrundfläche]]}}






[[Kategorie:Energie (Begriffe)]]
[[Kategorie:Energie (Begriffe)]]

Aktuelle Version vom 9. April 2021, 05:52 Uhr

Die Gebäudenutzfläche ist die Fläche der nutzbaren beheizten Räume eines Gebäudes.

Nach EnEV wird die Gebäudenutzfläche grundsätzlich nach folgender Formel berechnet:

Fomel: [math]\displaystyle{ A_N = 0,32 \cdot V_e }[/math]
Formel für 2,5 m > hG > 3,0 m: [math]\displaystyle{ A_n = \left(1/h_G - 0,04\right) \cdot V_e }[/math]

Diese Gebäudenutzfläche ist jedoch keine mit der wirklichen Nutz- oder Wohnfläche vergleichbare Größe. Im allgemeinen ist AN etwa 25% größer als die beheizte Nutz- oder Wohnfläche. Bei Geschosshöhen von über 3m ist AN unter Umständen größer als die Bruttogeschossfläche.

Für die Gebäudeplanung wird unterschieden zwischen der Wohnfläche (Berechnung nach WoFlV, früher II.BV und DIN 283) und Nutzfläche (nach DIN 277). Außerdem wird bei der Betriebskostenabrechnung zwischen Wohnfläche und beheizter Wohnfläche unterschieden.

Für die Bilanzierung nach DIN V 18599 wird zudem die Bezugsgröße Nettogrundfläche ANGF verwendet.