Tageslicht: Unterschied zwischen den Versionen
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Der Teilbetriebsfaktor nach Nr. 5.5 berechnet sich wie folgt: | Der Teilbetriebsfaktor nach Nr. 5.5 berechnet sich wie folgt: |
Version vom 25. Januar 2009, 18:52 Uhr
Zonierung |
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Baustoffe |
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Sommerlicher Wärmeschutz |
Mindestwärmeschutz
Der Verbauungsindex (DIN 18599-4 Nr. 5.5.1.1) bezieht sich vereinfachend auf ein Fenster in der Mitte des bewerteten Fassadenbereiches (der jeweiligen Zone).
Es ist immer sinnvoll, Raumtiefen gering zu halten:
- Raumtiefe max. 4m
Berechnung nach DIN 18599-10
Die Eingangsgrößen für den Tageslichtanteil sind:
- die Teilfläche, die mit Tageslicht versorgt ist (Nr. 5.2)
- die effektive Betriebszeit im Tageslichtversorgten Bereich bei Tag bzw. bei Nacht.
Der Teilbetriebsfaktor nach Nr. 5.5 berechnet sich wie folgt:
- Formel: FTL,j = 1- CTL,Vers,j * CTL,kon,j
- CTL,kon,j --> Faktor zur Berücksichtigung des tageslichtabhängigen Beleuchtungskontrollsystems nach Nr. 5.5.3 (Tabellenwert)
- CTL,Vers,j --> Tageslichtversorgungsfaktor nach Nr. 5.5.1.2 (vertikale Fassaden) oder 5.5.2.2 (Oberlichter)
Der Tageslichtversorgungsfaktor kann aus Tabelle 9 bzw. 18 abgelesen oder nach einer Formel berechnet werden. Es gehen folgende Werte ein:
- DRb --> Tageslichtquotient mit einer Klassifizierung (entspr. Nr. 5.5.1.1 bzw. 5.5.2.1)
In diesen Wert geht die Verbauung (Verbauungsindex), Anteil der Fensteröffnungen (Transparenzindex) und der Raumtiefenindex ein. - τeff,j --> Lichttransmissionsgrad
In diesen Wert geht der Lichttransmissionsgrad der Verglasung, der Anteil der Rahmen+Sprossen, die Verschmutzung und ein Faktor für nicht senkrechten Lichteinfall ein. Für die Zeiten des aktivierten Sonnenschutzes und/oder Blendschutzes werden auch bauliche Maßnahmen zum Sonnen-/Blendschutz berücksichtigt. - Em --> Wartungswert der Beleuchtungsstärke
- Orientierung der Fassade