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| Nicht zur Hüllfläche gehören die Flächen von Bauteilen, die an andere beheizte Gebäude anschließen (z.B. Reihenhäuser, Mehrfamilienhäuser in Innenstädten [Quelle: [[EnEV]] Anhang 1, Nr. 2.7]) | | Nicht zur Hüllfläche gehören die Flächen von Bauteilen, die an andere beheizte Gebäude anschließen (z.B. Reihenhäuser, Mehrfamilienhäuser in Innenstädten [Quelle: [[EnEV]] Anhang 1, Nr. 2.7]) |
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| ==Fensterflächen==
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| * Für die Berechnung des sommerlichen Wärmeschutzes wird die Fensterfläche mit dem Rohbaumaß auf der Innenseite berücksichtigt (Fläche A<sub>W</sub>, [[DIN 4108-2]], Nr. 8.4).
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| * Für die gesonderte Berechnung der [[Wärmedurchgangskoeffizient]]en der Fenster wird die Fläche A<sub>W</sub> über die Größe der äußeren Rahmenabmessungen des Fensterrahmens definiert ([[ISO 10077-1]] Nr. 4.4).
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| * Entsprechend den Darstellungen in [[DIN 4108 Beiblatt 2]] sind die Fensterflächen mit den Rohbaumaßen (Innenseite) anzusetzen, da dieses Beiblatt Grundlage für die Berücksichtigung für die pauschale Berücksichtigung der Wärmebrückenverluste ist.
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| ==Rolladenkästen==
| | {{siehe auch|[[A/V-Verhältnis]], [[Gebäudevolumen]], [[Systemgrenzen]]}} |
| Rolladenkästen können entspr. [[DIN 4108-2]] Nr. 5.3.7 wie folgt angesetzt werden:
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| * Gesonderte Berechnung des Wärmedurchgangs von Rolladenkästen (Wandfläche, Rolladenfläche und Fensterfläche gesondert)
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| * Rolladenkästen können übermessen werden. Für die Berücksichtigung des pauschalen Wärmebrückenzuschlages (0,05 bzw. 0,10) gelten die Randbedinungen von [[DIN 4108 Beiblatt 2]]. Abhängig von der Einbausituation wird die Fläche des Rolladenkastens wie folgt zugeordnet:
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| ** Einbaukasten: Fläche des Rolladenkastens wird der Wandfläche zugeordnet.
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| ** Vorsatzkasten: Fläche des Rolladenkastens wird der Fensterfläche zugeordnet.
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| ==Bodenplatten==
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| * Bei Böden auf dem Erdreich, Kriechböden und bei unbeheizten Kellern ist die [[Systemgrenzen|Systemgrenze]] die Innenoberfläche des Erdgeschossfußbodens ([[ISO 13789]] Nr. 4.2).
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| {{siehe auch|[[A/V-Verhältnis]], [[Gebäudevolumen]]}} | |
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| [[Kategorie:Energie (Begriffe)]] | | [[Kategorie:Energie (Begriffe)]] |
Die Hüllfläche ist im allgemeinen, die Fläche, die das beheizte Bauvolumen umhüllt.
Hinweis: In der EnEV (Anhang 1 Nr. 1.3.1) wird die Hüllfläche als wärmeübertragende Umfassungsfläche bezeichnet.
- Symbol: A
- Einheit: m2
Nicht zur Hüllfläche gehören die Flächen von Bauteilen, die an andere beheizte Gebäude anschließen (z.B. Reihenhäuser, Mehrfamilienhäuser in Innenstädten [Quelle: EnEV Anhang 1, Nr. 2.7])