Bruttovolumen: Unterschied zwischen den Versionen

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Das '''beheizte Gebäudevolumen''' V<sub>e</sub> ist nach Anhang 1 Nr. 1.3.2 [[EnEV]] das Volumen, das von der [[Hüllfläche|wärmeübertragenden Umfassungsfläche]] umschlossene wird.
Das '''beheizte Gebäudevolumen''' V<sub>e</sub> ist nach Anhang 1 Nr. 1.3.2 [[EnEV]] das Volumen, das von der [[Hüllfläche|wärmeübertragenden Umfassungsfläche]] umschlossene wird.


{{siehe auch|[[Beheiztes Luftvolumen]], [[Hüllfläche]]}}
Das Bruttovolumen ist vom [[Nettoraumvolumen]] V zu unterscheiden.
 
{{siehe auch|[[Nettoraumvolumen]], [[Hüllfläche]]}}






[[Kategorie:Energie (Begriffe)]]
[[Kategorie:Energie (Begriffe)]]

Version vom 13. August 2019, 13:49 Uhr

Im Zusammenhang mit Berechnungen des Heizwärmebedarfs wird unter dem Bruttovolumen (externes Volumen) das Volumen verstanden, das von der wärmeübertragenden Umfassungsfläche umschlossen wird (Nr. 8.1.4 DIN V 18599-1 [2018-09]). Es umhüllt gleichzeitig die beheizten Räume.

Symbol: Ve
Einheit: m3

Das beheizte Gebäudevolumen Ve ist nach Anhang 1 Nr. 1.3.2 EnEV das Volumen, das von der wärmeübertragenden Umfassungsfläche umschlossene wird.

Das Bruttovolumen ist vom Nettoraumvolumen V zu unterscheiden.