Nettoraumvolumen: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 11. Dezember 2005, 14:32 Uhr
Das Beheizte Luftvolumen ist die Summe des Raumvolumens der beheizten Räume.
In EnEV wird entspr. Anhang 1 Nr. 2.4 das beheizte Luftvolumen wie folgt berechnet:
- V=0,76 Ve bei Gebäuden bis zu 3 Vollgeschossen
- V=0,80 Ve in den übrigen Fällen
Außerdem kann das tatsächliche Luftvolumen nach EN 832 ermittelt werden.
Siehe auch: Gebäudevolumen