Nettoraumvolumen: Unterschied zwischen den Versionen
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In [[EnEV]] wird entspr. Anhang 1 Nr. 2.4 das Nettoraumvolumen als "beheizte Luftvolumen" bezeichnet. | In [[EnEV]] wird entspr. Anhang 1 Nr. 2.4 das Nettoraumvolumen als "beheizte Luftvolumen" bezeichnet. Das Nettoraumvolumen ist vom [[Bruttovolumen]] V<sub>e</sub> zu unterscheiden. | ||
Version vom 13. August 2019, 13:56 Uhr
Das Beheizte Luftvolumen ist die Summe des Raumvolumens der beheizten Räume. Das Nettoraumvolumen berechnet sich aus den lichten Raumabmessungen. Für Wohngebäude dürfen vereinfachend folgende Gleichungen verwendet werden:
- V=0,76 Ve bei Gebäuden bis zu 3 Vollgeschossen
- V=0,80 Ve in den übrigen Fällen
In EnEV wird entspr. Anhang 1 Nr. 2.4 das Nettoraumvolumen als "beheizte Luftvolumen" bezeichnet. Das Nettoraumvolumen ist vom Bruttovolumen Ve zu unterscheiden.
Siehe auch: Bruttovolumen