Gebäudeenergiegesetz: Unterschied zwischen den Versionen
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Das Gebäudeenergiegesetz löste ab 2020 die Regelungen des Energieeinsparungsgesetztes ([[EnEG]]), der [[Energieeinsparverordnung|Energieeinsparverordnung (EnEV)]] und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) ab. Es setzt auch die europäische Regeln zur Energieeinsparung bei Gebäuden ([[EPBD]]) um. | |||
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Version vom 19. Juli 2021, 10:41 Uhr
Das Gebäudeenergiegesetz (Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden - GEG) gilt seit dem 01.11.2020.
Das Gebäudeenergiegesetz löste ab 2020 die Regelungen des Energieeinsparungsgesetztes (EnEG), der Energieeinsparverordnung (EnEV) und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) ab. Es setzt auch die europäische Regeln zur Energieeinsparung bei Gebäuden (EPBD) um.
Historie
siehe auch Gesetzliche Regeln zur Energieeffizienz (Historie)
gültig ab | Regelung/Verordnung | Erläuterungen | |
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01.11.2020 | Gebäudeenergiegesetz (GEG) vom 8.8.2020 | Zusammenfassung von EnEG, EnEV und EEWärmeG sowie Definition des nZEB-Standards |
Siehe auch: Energieausweis, EPBD