Luftdurchlässigkeit
Zonierung |
Primärenergiebedarf |
Endenergiebedarf |
Technische Verluste |
Nutzenergiebedarf |
Nutzenergiebedarf für Heizen und Kühlen |
Transmissionswärme |
Lüftungswärme |
Innere Wärme |
Solarstrahlung |
Nutzenergiebedarf für Trinkwarmwasser |
Nutzenergiebedarf der Beleuchtung
Baustoffe |
Anlagentechnik |
Sommerlicher Wärmeschutz |
Mindestwärmeschutz
Die Luftdichtheit eines Gebäudes wird mit einer Luftdurchlässigkeitsmessung ermittelt. Zur Qualitätssicherung bzw. für den energetischen Nachweis sind verschiedene Messverfahren vorgeschrieben:
GEG
Mit der Einführung des GEG soll die Luftdurchlässigkeitsmessung nach DIN EN ISO 9972 durchgeführt werden. Die Anforderungswerte bleiben trotz einiger Änderungen am Nachweisverfahren vermutlich unverändert.
EnEV
Messungen (Differenzdruck-Meßverfahren) sind nach DIN EN 13829, Verfahren A durchzuführen. Anforderungen an Gebäude mit Nachweis der Dichtheit des gesamten Gebäudes nach EnEV Anhang 4 Nr. 2:
- Gebäude ohne raumlufttechnische Anlagen n50 <= 3
- Gebäude mit raumlufttechnischen Anlagen n50 <= 1,5
DIN 4108-6
Luftdichtheit | Mehrfamilienhaus | Einfamilienhaus |
---|---|---|
sehr dicht | n50 = 0,5..2,0 | n50 = 1,0..3,0 |
mittel dicht | n50 = 2,0..4,0 | n50 = 3,0..8,0 |
wenig dicht | n50 = 4,0..10,0 | n50 = 8,0..20,0 |
DIN EN 832
Klassifizierung
Klasse | Anforderungen |
---|---|
sehr gut | n50 < 1 h-1 |
befriedrigend | n50 < 2 h-1 |
ausreichend | n50 < 3 h-1 |
mangelhaft | n50 > 3 h-1 |
Passivhäuser / Niedrigenergiehäuser
Bei Passivhäusern ist ein n50-Wert bis zu 0,6 zulässig.
Für Niedrigenergiehäuser (RAL) sollte der n50-Wert 1,0 nicht überschreiten.
Siehe auch: Luftdurchlässigkeitsmessung