Luftdurchlässigkeit

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Die Luftdichtheit eines Gebäudes wird mit einer Luftdurchlässigkeitsmessung ermittelt. Zur Qualitätssicherung bzw. für den energetischen Nachweis sind verschiedene Messverfahren vorgeschrieben:


GEG

Mit der Einführung des GEG soll die Luftdurchlässigkeitsmessung nach DIN EN ISO 9972 durchgeführt werden. Die Anforderungswerte bleiben trotz einiger Änderungen am Nachweisverfahren vermutlich unverändert.

EnEV

Messungen (Differenzdruck-Meßverfahren) sind nach DIN EN 13829, Verfahren A durchzuführen. Anforderungen an Gebäude mit Nachweis der Dichtheit des gesamten Gebäudes nach EnEV Anhang 4 Nr. 2:

  • Gebäude ohne raumlufttechnische Anlagen n50 <= 3
  • Gebäude mit raumlufttechnischen Anlagen n50 <= 1,5

DIN 4108-6

Luftdichtheit Mehrfamilienhaus Einfamilienhaus
sehr dicht n50 = 0,5..2,0 n50 = 1,0..3,0
mittel dicht n50 = 2,0..4,0 n50 = 3,0..8,0
wenig dicht n50 = 4,0..10,0 n50 = 8,0..20,0

DIN EN 832

Klassifizierung

Klasse Anforderungen
sehr gut n50 < 1 h-1
befriedrigend n50 < 2 h-1
ausreichend n50 < 3 h-1
mangelhaft n50 > 3 h-1

Passivhäuser / Niedrigenergiehäuser

Bei Passivhäusern ist ein n50-Wert bis zu 0,6 zulässig.

Für Niedrigenergiehäuser (RAL) sollte der n50-Wert 1,0 nicht überschreiten.