Luftdurchlässigkeit
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Mindestwärmeschutz
Bei zunehmenden Ansprüchen an den Wärmeschutz und zur Vermeidung von Bauschäden, spielt die Luftdurchlässigkeit (auch Luftdichtheit) eines Gebäudes eine entscheidende Rolle. Die Luftdurchlässigkeit wird mit einem in den 70iger Jahren entwickelten Differenzdruck-Meßverfahren (Luftdurchlässigkeitsmessung) gemessen.
Die Luftdichtheit eines Gebäudes wird mit einer Luftdurchlässigkeitsmessung ermittelt. Zur Qualitätssicherung bzw. für den energetischen Nachweis sind verschiedene Messverfahren vorgeschrieben:
GEG
Mit der Einführung des GEG soll die Luftdurchlässigkeitsmessung nach DIN EN ISO 9972 durchgeführt werden. Die Anforderungswerte bleiben trotz einiger Änderungen am Nachweisverfahren vermutlich unverändert.
EnEV
Messungen (Differenzdruck-Meßverfahren) sind nach DIN EN 13829, Verfahren A durchzuführen. Anforderungen an Gebäude mit Nachweis der Dichtheit des gesamten Gebäudes nach EnEV Anhang 4 Nr. 2:
- Gebäude ohne raumlufttechnische Anlagen n50 <= 3
- Gebäude mit raumlufttechnischen Anlagen n50 <= 1,5
DIN 4108-6
Luftdichtheit | Mehrfamilienhaus | Einfamilienhaus |
---|---|---|
sehr dicht | n50 = 0,5..2,0 | n50 = 1,0..3,0 |
mittel dicht | n50 = 2,0..4,0 | n50 = 3,0..8,0 |
wenig dicht | n50 = 4,0..10,0 | n50 = 8,0..20,0 |
DIN EN 832
Klassifizierung
Klasse | Anforderungen |
---|---|
sehr gut | n50 < 1 h-1 |
befriedrigend | n50 < 2 h-1 |
ausreichend | n50 < 3 h-1 |
mangelhaft | n50 > 3 h-1 |
Passivhäuser / Niedrigenergiehäuser
Bei Passivhäusern ist ein n50-Wert bis zu 0,6 zulässig.
Für Niedrigenergiehäuser (RAL) sollte der n50-Wert 1,0 nicht überschreiten.
Siehe auch: Luftdurchlässigkeitsmessung