Hüllfläche
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Die Hüllfläche ist im allgemeinen, die Fläche, die das beheizte Bauvolumen umhüllt.
Hinweis: In der EnEV (Anhang 1 Nr. 1.3.1) wird die Hüllfläche als wärmeübertragende Umfassungsfläche bezeichnet.
- Symbol: A
- Einheit: m2
Nicht zur Hüllfläche gehören die Flächen von Bauteilen, die an andere beheizte Gebäude anschließen (z.B. Reihenhäuser, Mehrfamilienhäuser in Innenstädten [Quelle: EnEV Anhang 1, Nr. 2.7])
Fensterflächen
- Für die Berechnung des sommerlichen Wärmeschutzes wird die Fensterfläche mit dem Rohbaumaß auf der Innenseite berücksichtigt (Fläche AW, DIN 4108-2, Nr. 8.4).
- Für die gesonderte Berechnung der Wärmedurchgangskoeffizienten der Fenster wird die Fläche AW über die Größe der äußeren Rahmenabmessungen des Fensterrahmens definiert (ISO 10077-1 Nr. 4.4).
- Entsprechend den Darstellungen in DIN 4108 Beiblatt 2 sind die Fensterflächen mit den Rohbaumaßen (Innenseite) anzusetzen, da dieses Beiblatt Grundlage für die Berücksichtigung für die pauschale Berücksichtigung der Wärmebrückenverluste ist.
Rolladenkästen
Rolladenkästen können entspr. DIN 4108-2 Nr. 5.3.7 wie folgt angesetzt werden:
- Gesonderte Berechnung des Wärmedurchgangs von Rolladenkästen (Wandfläche, Rolladenfläche und Fensterfläche gesondert)
- Rolladenkästen können übermessen werden. Für die Berücksichtigung des pauschalen Wärmebrückenzuschlages (0,05 bzw. 0,10) gelten die Randbedinungen von DIN 4108 Beiblatt 2. Abhängig von der Einbausituation wird die Fläche des Rolladenkastens wie folgt zugeordnet:
- Einbaukasten: Fläche des Rolladenkastens wird der Wandfläche zugeordnet.
- Vorsatzkasten: Fläche des Rolladenkastens wird der Fensterfläche zugeordnet.
Siehe auch: A/V-Verhältnis, Gebäudevolumen