Systemgrenzen

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Die Systemgrenzen sind die Grenzabmessungen für die Berechnungen der Flächen. Für die Berechnungen nach EnEV werden die Maße auf der Grundlage der ISO 13789 nach den Außenmaßen (entspr. DIN 4108-6 Nr. 5.6.2 Buchst. a bzw. Nr. 5.6.3 Buchst. a). Die Abgrenzung zwischen den Bauteilen und zwischen den Zonen wird in weiteren Normen geregelt (z.B. DIN 18599-1 Nr. 8.1 ...).

Außenwände

  • Es wird grundsätzlich mit den Außenabmessungen (Fertigmaß) gerechnet.
  • Bei belüfteten Konstruktionen wird jeweils bis zur letzten wärmetechnisch wirksamen Schicht gerechnet.

Dächer

  • Es wird mit den Außenmaßen gerechnet, jedoch bei belüfteten Dächern nur bis zur letzten wärmetechnisch wirksamen Schicht (i.d.R. Unterspannbahn).

Fensterflächen

  • Für die Berechnung des sommerlichen Wärmeschutzes wird die Fensterfläche mit dem Rohbaumaß auf der Innenseite berücksichtigt (Fläche AW, DIN 4108-2, Nr. 8.4).
  • Für die gesonderte Berechnung der Wärmedurchgangskoeffizienten der Fenster wird die Fläche AW über die Größe der äußeren Rahmenabmessungen des Fensterrahmens definiert (ISO 10077-1 Nr. 4.4).
  • Entsprechend den Darstellungen in DIN 4108 Beiblatt 2 sind die Fensterflächen mit den Rohbaumaßen (Innenseite) anzusetzen, da dieses Beiblatt Grundlage für die Berücksichtigung für die pauschale Berücksichtigung der Wärmebrückenverluste ist.
  • U-Werte von Fenstern siehe Fenster.

Rolladenkästen

Rolladenkästen können entspr. DIN 4108-2 Nr. 5.3.7 wie folgt angesetzt werden:

  • Gesonderte Berechnung des Wärmedurchgangs von Rolladenkästen (Wandfläche, Rolladenfläche und Fensterfläche gesondert)
  • Rolladenkästen können übermessen werden. Für die Berücksichtigung des pauschalen Wärmebrückenzuschlages (0,05 bzw. 0,10) gelten die Randbedinungen von DIN 4108 Beiblatt 2. Abhängig von der Einbausituation wird die Fläche des Rolladenkastens wie folgt zugeordnet:
    • Einbaukasten: Fläche des Rolladenkastens wird der Wandfläche zugeordnet.
    • Vorsatzkasten: Fläche des Rolladenkastens wird der Fensterfläche zugeordnet.

Bodenplatten

  • Bei Böden auf dem Erdreich, Kriechböden und bei unbeheizten Kellern ist die Systemgrenze die Innenoberfläche des Erdgeschossfußbodens (ISO 13789 Nr. 4.2). Als Innenoberfläche gilt (nach Horschler: Planungs- und Ausführungshandbuch zur neuen EnEV, S.133, ISBN 3-89932-025-5) bei nicht unterkellerten Gebäuden die Oberkante der Rohdecke. Diese Auffassung deckt sich auch mit den Darstellungen in DIN 4108 Beiblatt 2.

Decken

  • Zwischen einzelnen Zonen liegt die Systemgrenze jeweils auf der OK der Rohdecke

Innenwände

  • Zwischen 2 unterschiedlich beheizten Zonen liegt die Systemgrenze jeweils in der geometrischen Wandmitte.
  • Bei einer Systemgrenze zwischen einer temperierten und einer nicht temperierten Zonen gilt als Systemgrenze jeweils das Außenmaß des Bauteils.