Gebäudeenergiegesetz
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Das Gebäudeenergiegesetz (Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden - GEG) gilt seit dem 01.11.2020.
Im Gebäudeenergiegesetz werden auch die europäische Regeln zur Energieeinsparung bei Gebäuden (EPBD) umgesetzt.
Historie
siehe auch Gesetzliche Regeln zur Energieeffizienz (Historie)
Das Gebäudeenergiegesetz löste ab 2020 die Regelungen des Energieeinsparungsgesetztes (EnEG), der Energieeinsparverordnung (EnEV) und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) ab.
gültig ab | Regelung/Verordnung | Erläuterungen | |
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01.11.2020 | Gebäudeenergiegesetz (GEG) vom 8.8.2020 | Zusammenfassung von EnEG, EnEV und EEWärmeG sowie Definition des nZEB-Standards |
Siehe auch: Energieausweis, EPBD