Perimeterdämmung
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Eine Perimeterdämmung ist eine Dämmschicht außerhalb der abgedichteten Gebäudehülle. Die DIN 4108-2 definiert zwei Anwendungsbereiche, für die eine Anrechnung der Dämmstoffe außerhalb der Abdichtung bei der Ermittlung der U-Werte möglich ist:
- Umkehrdächer
- Außenliegende Dämmschichten erdberührter Gebäudeflächen, außer Gebäudegründungen
Umkehrdächer
Für Umkehrdächer dürfen folgende Dämmstoffe verwendet werden:
- XPS-Dämmplatten nach DIN EN 13164, die mit einer Kiesschicht oder einem Betonplattenbelag abgedeckt sind
Je nach dem Anteil der raumseitigen Bauteile am Wärmedurchlasswiderstand ist für die Berechnung ein Zuschlag zum U-Wert nach Tabelle 4 DIN 4108-2 zu berücksichtigen:
Anteil der raumseitigen Bauteile am Wärmedurchlasswiderstand |
Zuschlag Δ U |
---|---|
unter 10% | 0,05 W/(m²K) |
von 10 bis 50% | 0,03 W/(m²K) |
über 50% | 0,00 W/(m²K) |
In DIN EN ISO 6946 Anhang D.4 wird ein anderes Verfahren zur Berücksichtigung der Wasserdurchströmung von Umkehrdächern verwendet, dass aber in Deutschland für den öffentlich-rechtlichen Nachweis nicht maßgeblich ist.
Weitere Baustoffe und eine mehrlagige Verlegung sind grundsätzlich zulässig, wenn es dafür eine bauaufsichtliche Zulassung gibt.
Perimeterdämmung erdberührter Bauteile
Die Perimeterdämmung erdberührter Bauteile (Bodenplatten außer Gebäudegründungen und Wandflächen) kann nach DIN 4108-2 bei folgenden Dämmstoffen berücksichtigt werden:
- XPS-Dämmstoffe nach DIN EN 13164
- Schaumglas nach DIN EN 13167
Voraussetzung ist, dass die Dämmung nicht unter Gründungen eingesetzt wird und nicht ständig im Grundlasser liegt. Die Dämmplatten sind einlagig, dicht gestoßen im Verband und eben auf dem Untergrund zu verlegen.
Weitere Baustoffe und eine mehrlagige Verlegung sind grundsätzlich zulässig, wenn es dafür eine bauaufsichtliche Zulassung gibt.