Künstliche Beleuchtung: Unterschied zwischen den Versionen

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== Tabellenverfahren Nr. 5.4.1 ==


Berechnung der spezifischen elektrischen Bewertungsleistung:
Berechnung der spezifischen elektrischen Bewertungsleistung:
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* k<sub>L</sub> -> Anpassungsfaktor für nicht stabförmige Leuchtstofflampen (Tabelle 2)
* k<sub>L</sub> -> Anpassungsfaktor für nicht stabförmige Leuchtstofflampen (Tabelle 2)
* k<sub>R</sub> -> Anpassungsfaktor Raum (Formel 11 und Tabelle 3)<br/>Der Raumindex (nach Formel 11) kann auch aus dem Nutzungsprofil übernommen werden.
* k<sub>R</sub> -> Anpassungsfaktor Raum (Formel 11 und Tabelle 3)<br/>Der Raumindex (nach Formel 11) kann auch aus dem Nutzungsprofil übernommen werden.
== vereinfachtes Wirkungsgradverfahren Nr. 5.4.2 ==
Beim vereinfachten Wirkungsgradverfahren gehen in die Berechnung die Wirkungsgrade der Leuchten, der Lampen und der Betriebsmittel in die Berechnung ein.
== Fachplanung Nr. 5.4.3 ==
Wenn eine Fachplanung der Beleuchtungsanlage vorhanden ist, kann die sich hieraus ergebende elektrische Bewertungsleistung als Grundlage für die Bewertung genommen werden.
== Bestandsgebäude Nr. 5.4.4 ==
Die spezifische elektrische Bewertungsleistung ergibt sich aus der installierten elektrischen Leistung pro Nutzfläche:
pj,Ist = Pj,Ist / Aj

Version vom 30. Oktober 2009, 18:18 Uhr

Tabellenverfahren Nr. 5.4.1

Berechnung der spezifischen elektrischen Bewertungsleistung:

  • pj = pj,lx * Em * kA * kL * kR

Dabei gehen ein:

  • pj,lx -> spezifische el. Bewertungsleistung pro lx (Tabelle 1)
  • Em -> Wartungswert der Beleuchtungstärke (T10)
  • kA -> Minderungsfaktor zur Berücksichtigung des Bereichs der Sehaufgabe (T10)
  • kL -> Anpassungsfaktor für nicht stabförmige Leuchtstofflampen (Tabelle 2)
  • kR -> Anpassungsfaktor Raum (Formel 11 und Tabelle 3)
    Der Raumindex (nach Formel 11) kann auch aus dem Nutzungsprofil übernommen werden.


vereinfachtes Wirkungsgradverfahren Nr. 5.4.2

Beim vereinfachten Wirkungsgradverfahren gehen in die Berechnung die Wirkungsgrade der Leuchten, der Lampen und der Betriebsmittel in die Berechnung ein.

Fachplanung Nr. 5.4.3

Wenn eine Fachplanung der Beleuchtungsanlage vorhanden ist, kann die sich hieraus ergebende elektrische Bewertungsleistung als Grundlage für die Bewertung genommen werden.

Bestandsgebäude Nr. 5.4.4

Die spezifische elektrische Bewertungsleistung ergibt sich aus der installierten elektrischen Leistung pro Nutzfläche:

pj,Ist = Pj,Ist / Aj