Nettoraumvolumen: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 20. Juni 2005, 13:05 Uhr

Das Beheizte Luftvolumen ist die Summe des Raumvolumens der beheizten Räume.

In EnEV wird entspr. Anhang 1 Nr. 2.4 das beheizte Luftvolumen wie folgt berechnet:

  • V=0,76 Ve bei Gebäuden bis zu 3 Vollgeschossen
  • V=0,80 Ve in den übrigen Fällen

Außerdem kann das tatsächliche Luftvolumen nach EN 832 ermittelt werden.

Siehe auch