Wärmebrücke: Unterschied zwischen den Versionen

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Bei den Rechenverfahren nach [[EnEV]] (bzw. [[DIN 4108-6]]) werden Wärmebrücken entweder mit einem Pauschalbetrag berücksichtigt oder detailliert nachgewiesen.
Bei den Rechenverfahren nach [[EnEV]] (bzw. [[DIN 4108-6]]) werden Wärmebrücken entweder mit einem Pauschalbetrag berücksichtigt oder detailliert nachgewiesen.
Die Pauschalwerte sind bezogen auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche:
{|
! Zuschlag &Delta;U<sub>WB</sub> !! Anwendungsbereich
|-
| 0,15 W/(m²K) || Bei Gebäuden ohne Nachweis und Innendämmung
|-
| 0,10 W/(m²K) || Bei allen anderen Gebäuden ohne Nachweis
|-
| 0,05 W/(m²K) || Bei Gebäuden, bei denen die Wärmebrücken entsprechend DIN 4108 Beiblatt 2 ausgeführt wurden oder die Gleichwertigkeit nachgewiesen wurde
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Der detaillierte Nachweis von Wärmebrücken erfolgt über DIN EN ISO 10211.
Der detaillierte Nachweis von Wärmebrücken erfolgt über DIN EN ISO 10211.

Version vom 15. Dezember 2011, 09:17 Uhr

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Wärmebrücken ...


Bei den Rechenverfahren nach EnEV (bzw. DIN 4108-6) werden Wärmebrücken entweder mit einem Pauschalbetrag berücksichtigt oder detailliert nachgewiesen.

Die Pauschalwerte sind bezogen auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche:

Zuschlag ΔUWB Anwendungsbereich
0,15 W/(m²K) Bei Gebäuden ohne Nachweis und Innendämmung
0,10 W/(m²K) Bei allen anderen Gebäuden ohne Nachweis
0,05 W/(m²K) Bei Gebäuden, bei denen die Wärmebrücken entsprechend DIN 4108 Beiblatt 2 ausgeführt wurden oder die Gleichwertigkeit nachgewiesen wurde

Der detaillierte Nachweis von Wärmebrücken erfolgt über DIN EN ISO 10211.


Randbedingungen Erdreich

Die Wärmeleitfähigkeit von Erdreich ist in DIN 4108 Beiblatt 2 nicht angegeben. Im Regelfall kann mit einer Wärmeleitfähigkeit λ=2,0 W/mK gerechnet werden (Pauschalwert entpsr. Nr. 5.1 DIN EN ISO 13370, Tabelle D.3 und Anhang E.1 DIN V 4108-6, Nr. 6.2.4 DIN V 18599-2).