Nettoraumvolumen

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Das Beheizte Luftvolumen ist die Summe des Raumvolumens der beheizten Räume. Das Nettoraumvolumen berechnet sich aus den lichten Raumabmessungen. Für Wohngebäude dürfen vereinfachend folgende Gleichungen verwendet werden:

  • V=0,76 Ve bei Gebäuden bis zu 3 Vollgeschossen
  • V=0,80 Ve in den übrigen Fällen

In EnEV wird entspr. Anhang 1 Nr. 2.4 das Nettoraumvolumen als "beheizte Luftvolumen" bezeichnet. Das Nettoraumvolumen ist vom Bruttovolumen Ve zu unterscheiden.