Wärmebrücke: Unterschied zwischen den Versionen

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Bei den Rechenverfahren nach [[EnEV]] (bzw. [[DIN 4108-6]]) werden Wärmebrücken entweder mit einem Pauschalbetrag berücksichtigt oder detailliert nachgewiesen.
Bei den Rechenverfahren nach [[EnEV]] (bzw. [[DIN 4108-6]]) werden Wärmebrücken entweder mit einem Pauschalbetrag berücksichtigt oder detailliert nachgewiesen.


Der detaillierte Nachweis von Wärmebrücken erfolgt über DIN EN ISO 10211-2.
Der detaillierte Nachweis von Wärmebrücken erfolgt über DIN EN ISO 10211.
 
 
== Randbedingungen Erdreich ==
 
Die Wärmeleitfähigkeit von Erdreich ist in DIN 4108 Beiblatt 2 nicht angegeben. Im Regelfall kann mit einer Wärmeleitfähigkeit λ=2,0 W/mK gerechnet werden (Pauschalwert entpsr. Nr. 5.1 DIN EN ISO 13370, Tabelle D.3 und Anhang E.1 DIN V 4108-6, Nr. 6.2.4 DIN V 18599-2).


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Version vom 15. Dezember 2011, 10:13 Uhr

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Wärmebrücken ...


Bei den Rechenverfahren nach EnEV (bzw. DIN 4108-6) werden Wärmebrücken entweder mit einem Pauschalbetrag berücksichtigt oder detailliert nachgewiesen.

Der detaillierte Nachweis von Wärmebrücken erfolgt über DIN EN ISO 10211.


Randbedingungen Erdreich

Die Wärmeleitfähigkeit von Erdreich ist in DIN 4108 Beiblatt 2 nicht angegeben. Im Regelfall kann mit einer Wärmeleitfähigkeit λ=2,0 W/mK gerechnet werden (Pauschalwert entpsr. Nr. 5.1 DIN EN ISO 13370, Tabelle D.3 und Anhang E.1 DIN V 4108-6, Nr. 6.2.4 DIN V 18599-2).