Hüllfläche: Unterschied zwischen den Versionen

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Nicht zur Hüllfläche gehören die Flächen von Bauteilen, die an andere beheizte Gebäude anschließen (z.B. Reihenhäuser, Mehrfamilienhäuser in Innenstädten [Quelle: [[EnEV]] Anhang 1, Nr. 2.7])
Nicht zur Hüllfläche gehören die Flächen von Bauteilen, die an andere beheizte Gebäude anschließen (z.B. Reihenhäuser, Mehrfamilienhäuser in Innenstädten [Quelle: [[EnEV]] Anhang 1, Nr. 2.7])
Für die Berücksichtigung von Rollladenkästen siehe unter [[Rollladenkasten]].





Aktuelle Version vom 2. Mai 2022, 09:40 Uhr

Die Hüllfläche ist im allgemeinen, die Fläche, die das beheizte Bauvolumen umhüllt. Die Grenzen der Hüllfläche werden als Systemgrenzen bezeichnet.

Hinweis: In der EnEV (Anhang 1 Nr. 1.3.1) wird die Hüllfläche als wärmeübertragende Umfassungsfläche bezeichnet.

Symbol: A
Einheit: m2

Nicht zur Hüllfläche gehören die Flächen von Bauteilen, die an andere beheizte Gebäude anschließen (z.B. Reihenhäuser, Mehrfamilienhäuser in Innenstädten [Quelle: EnEV Anhang 1, Nr. 2.7])

Für die Berücksichtigung von Rollladenkästen siehe unter Rollladenkasten.