Hüllfläche: Unterschied zwischen den Versionen

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Die '''Hüllfläche''' ist im allgemeinen, die Fläche, die das beheizte Bauvolumen umhüllt.
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Die '''Hüllfläche''' ist im allgemeinen, die Fläche, die das beheizte Bauvolumen umhüllt. Die Grenzen der Hüllfläche werden als [[Systemgrenzen]] bezeichnet.


Hinweis: In der [[EnEV]] (Anhang 1 Nr. 1.3.1) wird die Hüllfläche als wärmeübertragende Umfassungsfläche bezeichnet.
Hinweis: In der [[EnEV]] (Anhang 1 Nr. 1.3.1) wird die Hüllfläche als wärmeübertragende Umfassungsfläche bezeichnet.
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{{siehe auch|[[A/V-Verhältnis]], [[Gebäudevolumen]]}}
Nicht zur Hüllfläche gehören die Flächen von Bauteilen, die an andere beheizte Gebäude anschließen (z.B. Reihenhäuser, Mehrfamilienhäuser in Innenstädten [Quelle: [[EnEV]] Anhang 1, Nr. 2.7])
 
Für die Berücksichtigung von Rollladenkästen siehe unter [[Rollladenkasten]].
 
 
{{siehe auch|[[A/V-Verhältnis]], [[Gebäudevolumen]], [[Systemgrenzen]]}}






[[Kategorie:Energie (Begriffe)]]
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Aktuelle Version vom 2. Mai 2022, 10:40 Uhr

Die Hüllfläche ist im allgemeinen, die Fläche, die das beheizte Bauvolumen umhüllt. Die Grenzen der Hüllfläche werden als Systemgrenzen bezeichnet.

Hinweis: In der EnEV (Anhang 1 Nr. 1.3.1) wird die Hüllfläche als wärmeübertragende Umfassungsfläche bezeichnet.

Symbol: A
Einheit: m2

Nicht zur Hüllfläche gehören die Flächen von Bauteilen, die an andere beheizte Gebäude anschließen (z.B. Reihenhäuser, Mehrfamilienhäuser in Innenstädten [Quelle: EnEV Anhang 1, Nr. 2.7])

Für die Berücksichtigung von Rollladenkästen siehe unter Rollladenkasten.