Hüllfläche: Unterschied zwischen den Versionen

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Die '''Hüllfläche''' ist im allgemeinen, die Fläche, die das beheizte Bauvolumen umhüllt.
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Die '''Hüllfläche''' ist im allgemeinen, die Fläche, die das beheizte Bauvolumen umhüllt. Die Grenzen der Hüllfläche werden als [[Systemgrenzen]] bezeichnet.


Hinweis: In der [[EnEV]] (Anhang 1 Nr. 1.3.1) wird die Hüllfläche als wärmeübertragende Umfassungsfläche bezeichnet.
Hinweis: In der [[EnEV]] (Anhang 1 Nr. 1.3.1) wird die Hüllfläche als wärmeübertragende Umfassungsfläche bezeichnet.
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:Einheit: m<sup>2</sup>
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Nicht zur Hüllfläche gehören die Flächen von Bauteilen, die an andere beheizte Gebäude anschließen (z.B. Reihenhäuser)
Nicht zur Hüllfläche gehören die Flächen von Bauteilen, die an andere beheizte Gebäude anschließen (z.B. Reihenhäuser, Mehrfamilienhäuser in Innenstädten [Quelle: [[EnEV]] Anhang 1, Nr. 2.7])


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Für die Berücksichtigung von Rollladenkästen siehe unter [[Rollladenkasten]].
 
 
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[[Kategorie:Energie (Begriffe)]]
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Aktuelle Version vom 2. Mai 2022, 09:40 Uhr

Die Hüllfläche ist im allgemeinen, die Fläche, die das beheizte Bauvolumen umhüllt. Die Grenzen der Hüllfläche werden als Systemgrenzen bezeichnet.

Hinweis: In der EnEV (Anhang 1 Nr. 1.3.1) wird die Hüllfläche als wärmeübertragende Umfassungsfläche bezeichnet.

Symbol: A
Einheit: m2

Nicht zur Hüllfläche gehören die Flächen von Bauteilen, die an andere beheizte Gebäude anschließen (z.B. Reihenhäuser, Mehrfamilienhäuser in Innenstädten [Quelle: EnEV Anhang 1, Nr. 2.7])

Für die Berücksichtigung von Rollladenkästen siehe unter Rollladenkasten.