Heizkessel: Unterschied zwischen den Versionen
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Ein '''Heizkessel''' ist ein aus Kessel und Brenner bestehender [[Wärmeerzeuger]], der zur Übertragung der durch die Verbrennung freigesetzten Wärme an den Wärmeträger Wasser dient. (Definition nach § 2 Nr. 6 [[EnEV]]) | Ein '''Heizkessel''' ist ein aus Kessel und Brenner bestehender [[Wärmeerzeuger]], der zur Übertragung der durch die Verbrennung freigesetzten Wärme an den Wärmeträger Wasser dient. (Definition nach § 2 Nr. 6 [[EnEV]]) | ||
Version vom 12. Juni 2007, 19:50 Uhr
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Ein Heizkessel ist ein aus Kessel und Brenner bestehender Wärmeerzeuger, der zur Übertragung der durch die Verbrennung freigesetzten Wärme an den Wärmeträger Wasser dient. (Definition nach § 2 Nr. 6 EnEV)
Feuerstätten und Feuerungseinrichtungen müssen nach Bauregelliste A, Teil 1 eine Übereinstimmungserklärung des Herstellers nach vorheriger Prüfung des Bauproduktes durch eine anerkannte Prüfstelle (ÜHP) besitzen, damit sie betrieben werden dürfen. Ein CE-Zeichen allein reicht nicht aus!