Heizkessel: Unterschied zwischen den Versionen
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Feuerstätten und Feuerungseinrichtungen müssen nach Bauregelliste A, Teil 1 eine '''Übereinstimmungserklärung des Herstellers nach vorheriger Prüfung des Bauproduktes durch eine anerkannte Prüfstelle (ÜHP)''' besitzen, damit sie betrieben werden dürfen. Ein CE-Zeichen allein reicht nicht aus! | Feuerstätten und Feuerungseinrichtungen müssen nach Bauregelliste A, Teil 1 eine '''Übereinstimmungserklärung des Herstellers nach vorheriger Prüfung des Bauproduktes durch eine anerkannte Prüfstelle (ÜHP)''' besitzen, damit sie betrieben werden dürfen. Ein CE-Zeichen allein reicht nicht aus! | ||
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* Kessel mit [[Atmosphärischer Brenner|atmosphärischem Brenner]] und | |||
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'''Öl-Heizkessel''' werden ausschließlich mit Gebläse-Brennern hergestellt. | |||
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Aktuelle Version vom 4. August 2024, 20:22 Uhr
Zonierung |
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Ein Heizkessel ist ein aus Kessel und Brenner bestehender Wärmeerzeuger, der zur Übertragung der durch die Verbrennung freigesetzten Wärme an den Wärmeträger Wasser dient. (Definition nach § 2 Nr. 6 EnEV)
Feuerstätten und Feuerungseinrichtungen müssen nach Bauregelliste A, Teil 1 eine Übereinstimmungserklärung des Herstellers nach vorheriger Prüfung des Bauproduktes durch eine anerkannte Prüfstelle (ÜHP) besitzen, damit sie betrieben werden dürfen. Ein CE-Zeichen allein reicht nicht aus!
Es werden nach der Kesseltemperatur folgenden Arten unterschieden:
Bei den Gas-Heizkesseln werden
- Kessel mit atmosphärischem Brenner und
- Kessel mit Gebläse-Brenner
unterschieden.
Öl-Heizkessel werden ausschließlich mit Gebläse-Brennern hergestellt.