Primärenergiefaktor: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Primärenergieumwandlungsfaktoren sollen den Aufwand zwischen Nutzung von konventionellen Energieträgern und dem daraus möglichen Energienutzung angeben. Für den öffentlich-rechtlichen Nachweis nach [[EnEV]] werden die Faktoren in Tabelle C.4-1 der [[DIN 4701-10]] definiert:
Die Primärenergieumwandlungsfaktoren sollen den Aufwand zwischen Nutzung von konventionellen Energieträgern und dem daraus möglichen Energienutzung angeben. Für den öffentlich-rechtlichen Nachweis nach [[EnEV]] werden die Faktoren in Tabelle C.4-1 der [[DIN 4701-10]] definiert:



Version vom 12. Juni 2007, 21:32 Uhr

Die Primärenergieumwandlungsfaktoren sollen den Aufwand zwischen Nutzung von konventionellen Energieträgern und dem daraus möglichen Energienutzung angeben. Für den öffentlich-rechtlichen Nachweis nach EnEV werden die Faktoren in Tabelle C.4-1 der DIN 4701-10 definiert:

Energieträger Faktor
Brennstoffe
Bezugsgröße Hu
Heizöl EL 1,1
Erdgas H 1,1
Flüssiggas 1,1
Steinkohle 1,1
Braunkohle 1,2
Holz 0,2
Nah-/Fernwärme aus KWK fossiler Brennstoff 0,7
erneuerbarer Brennstoff 0,0
Nah-/Fernwärme aus Heizwerken fossiler Brennstoff 1,3
erneuerbarer Brennstoff 0,1
Strom Strom-Mix 3,0